BFSG Quick Check

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(Also etwas kaufen, buchen, bezahlen bzw. ein Angebot für ein Produkt oder Dienstleistung erhalten?)

(Jeder Vollzeitmitarbeiter zählt als 1 Mitarbeiter, jeder Teilzeitmitarbeiter anteilig)

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App

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SaaS

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Produkte

Diese Produkte nutzen Endkunden.

Diese Produkte nutzen Endkunden.

  • Geldautomaten oder Selbstbedienungsterminals
  • Computer-Hardware mit Betriebssoftware (z. B. PCs, Laptops, Tablets), sofern für Endnutzer bestimmt
  • Zahlungsterminals / Kassensysteme
  • E-Book-Lesegeräte
  • Telekommunikationsendgeräte (z. B. Smartphones) mit Kommunikationsfunktionen
  • Ticketautomaten oder Check-in-Terminals
  • Bankautomaten
  • Hardware zur Nutzung von digitalen Diensten

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Dienstleistungen

Diese Produkte nutzen Endkunden.

Diese Produkte nutzen Endkunden.

  • Telekommunikationsdienste (z. B. Internet, Telefonie)
  • Online-Banking (Web oder App)
  • E-Commerce / Software für Betrieb eines Online-Shops
  • Personenbeförderungsdienste mit digitalen Buchungssystemen (z. B. Ticket-Apps)
  • Bereitstellung und Vertrieb von E-Books
  • Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen über Webseiten oder mobile Apps
  • Vermittlungsplattformen (z. B. Buchungs-, Vergleichs- oder Verkaufsportale)

(Jeder Vollzeitmitarbeiter zählt als 1 Mitarbeiter, jeder Teilzeitmitarbeiter anteilig)

Auswertung

JA – Nach aktuellem Stand sind Sie voraussichtlich vom BFSG betroffen. Eine rechtzeitige Umsetzung der Anforderungen wird empfohlen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Check dient lediglich zur ersten Einschätzung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob oder wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf Sie zutrifft, holen Sie sich bitte anwaltlichen Rat ein.

Auswertung

NEIN – Nach aktuellem Stand sind Sie voraussichtlich nicht vom BFSG betroffen. Eine regelmäßige Überprüfung wird dennoch empfohlen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Check dient lediglich zur ersten Einschätzung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob oder wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf Sie zutrifft, holen Sie sich bitte anwaltlichen Rat ein.
ACHTUNG: Da Sie Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, die dem BFSG unterliegen, können Sie dennoch eingeschränkt betroffen sein, indem Sie  Informations- und Weitergabepflichten (z. B. zur Konformität / Gebrauchsanleitung) haben.